Viele in Türkiye lebende Menschen haben aufgrund ihrer Familiengeschichte das Potenzial, Anspruch auf die rumänische Staatsbürgerschaft zu erwerben. Insbesondere Personen, deren Mutter, Vater, Großmutter, Großvater oder andere direkte Vorfahren rumänische Staatsangehörige sind, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag stellen.
In den meisten Fällen handelt es sich dabei nicht um einen einfachen „Antrag auf eine neue Staatsbürgerschaft“. Das Verfahren umfasst in der Regel die Feststellung der rumänischen Staatsangehörigkeitsverbindung in der Familie, die Bestätigung der Person, bei der das Recht entstanden ist, die Beurteilung der Eignung des Antragstellers und, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, die Antragstellung bei den rumänischen Behörden.
Das rumänische Staatsangehörigkeitsgesetz Nr. 21/1991 ist der gesetzliche Grundrahmen, der den Erwerb und den Wiedererwerb der rumänischen Staatsangehörigkeit regelt. Nach der derzeitigen Praxis kann für Personen, die die rumänische Staatsangehörigkeit verloren haben, und für bestimmte Nachkommen ein Wiedererwerb möglich sein. Auch die Anforderung an die Rumänischkenntnisse auf dem Niveau B1 ist zu einem wichtigen Bestandteil des Einbürgerungsverfahrens geworden.
Für wen kann eine Eignungsprüfung durchgeführt werden?
Dieser Artikel richtet sich an Personen, die in ihrer Familie eine Verbindung zur rumänischen Staatsangehörigkeit haben. Die rumänische Staatsbürgerschaft kann für folgende Personen geprüft werden:
- Personen, deren Mutter oder Vater rumänischer Staatsangehöriger ist oder war.
- Personen, deren Großmutter oder Großvater rumänischer Staatsangehöriger ist oder war.
- Personen, deren Familie aus Rumänien nach Türkiye ausgewandert ist.
- Personen, in deren Familie ein alter rumänischer Reisepass, eine Geburtsurkunde, eine Staatsangehörigkeitsbescheinigung oder ein Personenstandsregistereintrag vorhanden ist.
- Personen rumänischer Herkunft, die die familiäre Verbindung mit amtlichen Dokumenten belegen können.
Wichtig ist: Die Familiengeschichte allein genügt nicht. Die Verbindung zwischen dem Antragsteller und dem Vorfahren, der rumänischer Staatsangehöriger war, muss durch amtliche Dokumente hergestellt werden.
Wie beginnt das Verfahren?
Der erste Schritt im Verfahren zur rumänischen Staatsbürgerschaft besteht darin, festzustellen, ob der Antragsteller tatsächlich antragsberechtigt ist. In dieser Phase werden die Familiengeschichte, die Geburtsorte, die Migrationsgeschichte, Namens- und Nachnamensänderungen, Eheregister und die vorhandenen Dokumente geprüft.
Es wird davon abgeraten, den Antrag ohne diese Prüfung zu beginnen. Ein falscher rechtlicher Weg, fehlende Dokumente oder nicht vollständig belegte familiäre Verbindungen können zu einer Verzögerung oder Ablehnung der Akte führen.
- Wer ist in der Familie der rumänische Staatsangehörige?
- Ist diese Person die Mutter, der Vater, die Großmutter oder der Großvater des Antragstellers?
- Welches Dokument belegt die rumänische Staatsangehörigkeit dieser Person?
- Kann die familiäre Verbindung durch amtliche Register festgestellt werden?
- Gibt es Abweichungen bei Vornamen, Nachnamen, Geburtsdaten oder Geburtsorten?
- Soll der Fall als Bestätigung der Staatsangehörigkeit oder als Wiedererwerb der Staatsangehörigkeit weitergeführt werden?
Wenn Mutter oder Vater rumänischer Staatsangehöriger ist
Ist die Mutter oder der Vater des Antragstellers rumänischer Staatsangehöriger, kann das Verfahren unmittelbarer sein. In einigen Fällen geht es nicht um den Wiedererwerb der Staatsangehörigkeit, sondern um die Bestätigung des Rechts des Antragstellers auf die rumänische Staatsangehörigkeit oder um dessen Eintragung in die rumänischen Personenstandsregister.
Ist der Antragsteller beispielsweise in Türkiye geboren, aber ein Elternteil rumänischer Staatsangehöriger, kann es erforderlich sein, die Geburt bei den rumänischen Behörden eintragen zu lassen. Nach Abschluss der Eintragung im Personenstandsregister kann der Antragsteller mit den Verfahren für den rumänischen Personalausweis oder Reisepass fortfahren.
Für jeden Fall gilt jedoch nicht dasselbe Vorgehen. Der aktuelle oder frühere Staatsangehörigkeitsstatus des Elternteils, Eheregister, Geburtsregister und das Alter des Antragstellers müssen jeweils gesondert geprüft werden.
Anträge auf Grundlage von Großmutter, Großvater oder früheren Vorfahren
Stützt sich der Antrag auf Großmutter, Großvater oder einen weiter zurückliegenden Vorfahren, ist das Verfahren in der Regel aufwendiger. Das Hauptziel besteht darin, den Vorfahren, der rumänischer Staatsangehöriger war, zu bestimmen und nachzuweisen, dass zwischen dieser Person und dem Antragsteller eine ununterbrochene rechtliche Familienverbindung besteht.
In den meisten dieser Akten gewinnt das Verfahren zum Wiedererwerb der rumänischen Staatsangehörigkeit an Bedeutung. Nach dem rumänischen Staatsangehörigkeitsgesetz können Personen, die die rumänische Staatsangehörigkeit verloren haben, und bestimmte ihrer Enkel Anspruch auf den Wiedererwerb der rumänischen Staatsangehörigkeit haben. Der genaue rechtliche Weg hängt vom Grad der familiären Verbindung und von der Staatsangehörigkeitsgeschichte des Vorfahren ab.
Der kritischste Punkt ist der Aufbau einer lückenlosen Dokumentenkette. Stützt sich der Antrag beispielsweise auf die Großmutter, müssen sich die Geburtsurkunde des Antragstellers, die Geburtsurkunde des Elternteils sowie die Geburts- und Staatsangehörigkeitsnachweise der Großmutter gegenseitig stützen.
Nachweis der Rumänischkenntnisse auf dem Niveau B1
Nach der derzeitigen Praxis wird bei Anträgen auf die rumänische Staatsbürgerschaft die Anforderung von Rumänischkenntnissen auf dem Niveau B1 verlangt. Die Antragsteller müssen ihre Rumänischkenntnisse im Rahmen des entsprechenden Prüfungsverfahrens nachweisen.
Auf den ersten Blick kann diese Anforderung für Antragsteller schwierig erscheinen. Mit der richtigen Vorbereitung lässt sich die Prüfung jedoch bewältigen. Ziel ist es zu zeigen, dass der Antragsteller Rumänisch auf grundlegendem bis mittlerem Niveau versteht, in Alltagssituationen kommunizieren kann und die für das Einbürgerungsverfahren erforderliche Mindestanforderung an die Sprachkenntnisse erfüllt.
Daher sollten Anträge auf die rumänische Staatsbürgerschaft nicht nur im Hinblick auf Abstammung und Dokumente, sondern auch im Hinblick auf die Rumänischprüfung auf dem Niveau B1 geplant werden. Unsere Kanzlei informiert die Antragsteller im Voraus über diese Anforderung und gestaltet den Ablauf der Akte entsprechend.
Wie werden die Dokumente vorbereitet?
Die Vorbereitung der Dokumente ist einer der wichtigsten Teile des Verfahrens zur rumänischen Staatsbürgerschaft. Die Dokumente beschränken sich nicht auf türkische Personenstandsregister. In manchen Fällen müssen Dokumente auch aus rumänischen Archiven oder von rumänischen Behörden beschafft werden.
Schon kleine Unstimmigkeiten in den Dokumenten können von Bedeutung sein. Ist ein Name in zwei Registern unterschiedlich geschrieben, stimmt ein Geburtsdatum nicht überein oder hat sich der Nachname nach der Heirat geändert, müssen diese Probleme erklärt und die Dokumentenkette korrekt aufgebaut werden.
- Geburtsurkunde des Antragstellers.
- Geburtsurkunden der Eltern.
- Geburts- oder Staatsangehörigkeitsnachweise des Vorfahrens, der rumänischer Staatsangehöriger war.
- Heiratsurkunden.
- Scheidungsdokumente.
- Sterbeurkunden.
- Dokumente zum Strafregister (Führungszeugnis).
- Reisepass- und Ausweisdokumente.
- Dokumente zu Namens- oder Nachnamensänderungen.
- Apostille und beglaubigte Übersetzungen ins Rumänische.
- Zertifikat über Rumänischkenntnisse auf dem Niveau B1 oder Unterlagen zum Prüfungsverfahren.
Wie wird das Verfahren in Rumänien durchgeführt?
Nach der Vorbereitung der Akte wird der Antrag bei den rumänischen Behörden gestellt. Diese Phase beschränkt sich nicht auf die Einreichung der Dokumente. Die Akte muss auf der richtigen Rechtsgrundlage vorbereitet, das Risiko fehlender Dokumente verringert, der Fall verfolgt, auf Anforderungen weiterer Dokumente geantwortet und die Phase des Eides geplant werden.
Unsere Kanzlei führt auch die Verfahren auf rumänischer Seite durch und stellt so sicher, dass die Antragsteller nicht nur bei der Dokumentenbeschaffung in Türkiye, sondern auch bei Antragstellung und Nachverfolgung bei den rumänischen Behörden Unterstützung erhalten.
- Vorabprüfung.
- Feststellung der rumänischen Staatsangehörigkeitsverbindung in der Familie.
- Aus Türkiye und Rumänien zusammengetragene Dokumente.
- Apostillierte und beglaubigte Übersetzung der Dokumente ins Rumänische.
- Planung der Anforderung an die Rumänischkenntnisse auf dem Niveau B1 und des Prüfungsverfahrens.
- Einreichung der Antragsakte bei den rumänischen Behörden.
- Erhalt der Aktennummer und Nachverfolgung des Antrags.
- Vorbereitung weiterer Dokumente oder Erklärungen, sofern dies für erforderlich gehalten wird.
- Organisation der Phase der Eidesleistung bei Genehmigung des Antrags.
- Verfahren zu Personenstandsregister, Ausweis und Reisepass nach Erhalt der Staatsangehörigkeitsurkunde.
Wie lange dauert das Antragsverfahren?
Die Dauer eines Antrags auf die rumänische Staatsbürgerschaft hängt von der Art der Akte, dem Zustand der Dokumente, dem Antragsvolumen, Anforderungen weiterer Dokumente und der Bearbeitungsgeschwindigkeit der rumänischen Behörden ab. Vollständig und ordnungsgemäß vorbereitete Akten verlaufen reibungsloser, während Akten mit fehlenden oder widersprüchlichen Dokumenten länger dauern können.
Deshalb ist es wichtig, vor Beginn des Antrags die Stärken und Schwächen der Akte zu bestimmen.
- Auffinden rumänischer Archivunterlagen.
- Berichtigung oder Erklärung von Abweichungen bei Vor- und Nachnamen.
- Fehlende Apostillen oder Übersetzungen.
- Gültigkeit der Dokumente zum Strafregister und zum Familienstand.
- Prüfungsverfahren für Rumänisch auf dem Niveau B1.
- Anforderungen weiterer Dokumente.
- Eidesleistung und Verfahren zum Personenstandsregister nach der Genehmigung.
Kann der Antragsteller unmittelbar nach der Genehmigung der Staatsbürgerschaft einen Reisepass erhalten?
Nein. Eine positive Entscheidung über die Staatsbürgerschaft ist eine wichtige Phase, bedeutet aber nicht, dass der Antragsteller automatisch sofort einen rumänischen Reisepass erhalten kann.
Daher sollte das Verfahren nicht nur bis zur Entscheidung über die Staatsbürgerschaft geplant werden, sondern bis zum Abschluss der Verfahren zu Reisepass und Personenstandsregister.
- Eid auf die Staatsbürgerschaft.
- Ausstellung der Staatsangehörigkeitsurkunde.
- Verfahren zum Personenstandsregister in Rumänien.
- Führung der Geburts- und Eheregister in Rumänien.
- Antrag auf rumänischen Personalausweis oder Reisepass.
Warum ist professionelle Unterstützung wichtig?
Zu den am häufigsten auftretenden Problemen in Akten zur rumänischen Staatsbürgerschaft gehören fehlende Dokumente, ein falscher rechtlicher Weg, unvollständige familiäre Verbindungen und nicht erklärbare Namensabweichungen. Aufgrund der Anforderung an die Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 beschränkt sich das Verfahren außerdem nicht mehr auf die Dokumentenvorbereitung.
Der richtige Ansatz besteht darin, die Familiengeschichte und die Dokumente rechtlich zu prüfen, bevor der Antrag beginnt.
- Korrekte Durchführung der Eignungsprüfung.
- Feststellung der Identität des Vorfahren, der rumänischer Staatsangehöriger war.
- Zusammenstellung der türkischen und rumänischen Dokumente.
- Analyse fehlender oder widersprüchlicher Register.
- Wahl des richtigen rechtlichen Weges.
- Planung der Anforderung an die Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 und des Prüfungsverfahrens.
- Durchführung von Antragstellung und Nachverfolgung in Rumänien.
- Abschluss der Verfahren zu Reisepass und Personenstandsregister nach der Genehmigung der Staatsbürgerschaft.
Fazit
Die rumänische Staatsbürgerschaft kann für Personen, deren Mutter, Vater, Großmutter, Großvater oder andere direkte Vorfahren rumänische Staatsangehörige sind, ein wichtiges Recht sein. Das Verfahren beruht jedoch nicht allein auf rumänischer Herkunft in der Familie. Die familiäre Verbindung muss durch amtliche Dokumente belegt, der richtige rechtliche Weg gewählt, die Anforderung an die Rumänischkenntnisse auf dem Niveau B1 erfüllt und die Akte bei den rumänischen Behörden richtig verfolgt werden.
Unsere Kanzlei führt Anträge auf die rumänische Staatsbürgerschaft als vollständiges Verfahren durch, beginnend mit der Dokumentenvorbereitung und der rechtlichen Beurteilung in Türkiye bis hin zu Antragstellung, Nachverfolgung, Eid und Reisepassverfahren in Rumänien.
Der erste Schritt für jeden, der die rumänische Staatsbürgerschaft erhalten möchte, besteht daher darin, die Familiengeschichte und die vorhandenen Dokumente zu prüfen, um festzustellen, ob ein gültiges Antragsrecht besteht.


